Qualitätskriterien und Monitoring zur qualitätsgerechten Leistungserbringung nach § 69 LRV zur Teilhabe am Arbeitsleben

Das BTHG/SGB IX stellt die Personenzentrierung und individuelle Leistungen in den Mittelpunkt. Dies macht auch einen Prozess der Weiterentwicklung der Werkstätten für Menschen mit Behinderungen (WfbM) erforderlich.

Um den gemeinsamen Prozess der Weiterentwicklung zu unterstützen und die dazu erforderlichen Daten fortlaufend zu erheben, ist ein Monitoring zur qualitätsgerechten Leistungserbringung nach § 69 LRV zur Teilhabe am Arbeitsleben im Arbeitsbereich WfbM entwickelt worden.

Grundlage dafür sind die „Gemeinsamen Grundsätze zur Ausgestaltung der besonderen Qualitätskriterien und für die Entwicklung eines Monitorings zur qualitätsgerechten Leistungserbringung nach § 69 LRV zur Teilhabe am Arbeitsleben im Arbeitsbereich der Werkstätten für behinderte Menschen (WfbM) und bei anderen Leistungsanbietern (aLA)“

 

Das Erhebungsmanual  ist das Instrument zur Erhebung dieser Daten.

Wesentliches Ziel der darin enthaltenen Fragen ist es, möglichst genau zu beschreiben:

  • Welche Arbeits- und Beschäftigungsangebote gibt es?
  • Wie setzt die Werkstatt individuelle Wünsche der Beschäftigten um?
  • Welche Wahlmöglichkeiten für Beschäftigte gibt es?
  • Welche Vereinbarungen und Abstimmungen gibt es außerhalb der Werkstatt, zum Beispiel mit dem Leistungsträger (dem Stadt- oder Landkreis)?